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Wer kennt sie nicht, die lästigen Telefonanrufe? Es werden Verträge oder Produkte angepriesen, es werden sogar Daten mitgeteilt und Verträge abgeschlossen, die innerhalb 14 Tagen rückgängig gemacht werden müssen.
Bisher konnte keine rechtliche Grundlage Konsument*innen vor solchen Werbeanrufen schützen, es gab immer Lücken, die die Rechsnormen aushöhlten konnten. Jetzt besteht aber laut VZS Licht am Ende des Tunnels. Denn nach einigen Anpassungen in der Vergangenheit wurde laut VZS nun mit dem GD 139/2021 eine wesentliche und wichtige Neuerung eingeführt. Durch den Eintrag in das Register der Einsprüche (http://www.registrodelleopposizioni.it/it) verfallen sämtliche Zustimmungen, die ein*e Verbraucher*in einem Unternehmen vorab erteilt hatte. Dies gilt insbesondere auch für die besonders lästigen automatisierten Anrufe, die von einer Maschine, nicht aber von einer Person getätigt werden, klärt die VZS auf.
Die Rechtsnorm schließt nun diese Lücke und ebnet den Verbraucher*innen einen zusätzlichen Schutz vor Marketing- und Werbeanrufen, ist sich die VZS sicher, die aber darauf hinweist, dass es sich um ein Gesetzesdekret handelt, das noch in ein Gesetz umgewandelt werden muss.
Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/redSupport BARFUSS!
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