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Veröffentlicht
am 04.03.2022
Quelle
LPA/red

Au-pair-Aufenthalte in der Euregio

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am 04.03.2022
Quelle
LPA/red
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Angesprochen werden junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Ziel ist es, den Wissens- und Kulturaustausch zwischen den drei Landesteilen zu fördern und deren Zusammenwachsen zu fördern. Im Rahmen von “EuregioAuPair” verbringen junge Menschen aus Tirol, Südtirol und dem Trentino einen Au-pair-Aufenthalt bei Gastfamilien in einem anderen Tiroler Landesteil mit kostenloser Unterkunft und Verpflegung, im Gegenzug helfen sie bei der Kinderbetreuung mit. Von der Euregio erhalten sie ein Taschengeld von 250 Euro pro Monat für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten.

Der Au-Pair-Aufenthalt sollte rechtzeitig geplant werden. Empfohlen wird der Abschluss einer Versicherung; zudem bedarf es eines Gesundheitszeugnisses sowie des Green Passes. Hinweise dazu gibt es für Tirol auf der Website InfoEck – Jugendinfo Tirol (Kaiser-Josef-Straße 1, 6020 Innsbruck, www.mei-infoeck.at/jugendinfo/ab-ins-ausland/au-pair) und für das Trentino bei der Vereinigung InCo (Via Sighele 3, 38122 Trient, www.incoweb.org) oder Civico 13 – Lo Sportello Giovani del Trentino (Via Belenzani, 13, 38122 Trient; www.sportellogiovanitrentino.it).

Die Jugendlichen können ihren Aufenthalt autonom organisieren, das bedeutet, dass die Teilnehmenden selbstständig eine Gastfamilie suchen und die organisatorischen und verwaltungstechnischen Aspekte selbst in die Hand nehmen. Über verschiedenen Online-Plattformen ist eine solche Kontaktaufnahme mit Gastfamilien möglich. Die zweite Organisationsform ist jene über Au-pair-Agenturen: In diesem Fall sollten sich Teilnehmende direkt bei der Agentur über die Bedingungen, Regeln und Anforderungen erkundigen. Auf der Seite InfoEck und der Seite Civic 13 sind Au-pair-Agenturen und Plattformen aufgelistet, die bei der Suche nach Gastfamilien helfen.

Vor der Abreise sind zudem das Antragsformular und der mit der Gastfamilie unterzeichneten Vertrag an die jeweils zuständige Organisation jenes Landesteils zu schicken, in dem der Jugendliche ansässig ist. Der Zuschuss kann nur ausgezahlt werden, wenn die Unterlagen vor Beginn des Aufenthalts eingereicht werden. Am Ende des Aufenthalts muss schließlich eine von der Gastfamilie unterzeichnete Erklärung den Aufenthalt bestätigen. Auf ihrer Grundlage wird der Euregio-Zuschuss gewährt.

Anlaufstelle für Südtirol ist das Gemeinsame Büro der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino im Waaghaus in der Laubengasse 19/A in Bozen (E-Mail: euregio@provinz.bz.it)

Mehr Infos unter www.europaregion.info/aupair/

Quelle: LPA/red

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