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Ab sofort können weitere fünf Stellen im Südtiroler Sanitätsbetrieb und fünf in Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentlichen Betrieben für Pflege- und Betreuungsdienste (sprich Seniorenwohnheime) besetzt werden. Die Stellen sind für jene Mitarbeitenden reserviert, die sich in die Ranglisten zur Pflichtvermittlung eintragen lassen und im Besitz der Bescheinigung der zuständigen Ärztekommission sind. Eine der Voraussetzungen ist eine anerkannte körperliche Beeinträchtigung von mehr als 74 Prozent oder eine psychische oder kognitive Beeinträchtigung (unabhängig vom Prozentsatz der Zivilinvalidität). Zudem müssen Interessierte den Nachweis der Teilnahme an einem Arbeitseingliederungsprojekt vorweisen sowie im Besitz der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst sein (Sprachgruppenzugehörigkeit, Zweisprachigkeitsnachweis, Studientitel).
Interessierte öffentliche Körperschaften, die eine Angestellte oder einen Angestellten mit Behinderung im Rahmen der Pflichtquote (oder über diese hinaus) beschäftigen, werden vom Land finanziell unterstützt. Das entsprechende Ansuchen kann jährlich bis 28. Februar für eine Erneuerung des Arbeitsverhältnisses, oder bis 31. Mai und 30. September für eine Neuanstellung im Amt für Menschen mit Behinderung eingereicht werden.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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