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Für Bürgerinnen und Bürger mit einem geringen Einkommen ist es möglich, über einen der 20 Sozialsprengel um einen Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten anzusuchen. Ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger können entweder um den regulären Beitrag oder um einen Beitrag für Wohnungsnebenkosten ansuchen. “Aktuell steigen leider in vielen Lebensbereichen die Ausgaben, so auch jene für Strom und für die Heizung. Besonders für Bezieherinnen und Bezieher von Renten kann es dadurch zu einem finanziellen Engpass kommen. Viele von ihnen wissen jedoch nicht, dass sie um einen Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten ansuchen können”, erinnert Landesrätin Deeg. Dieser Beitrag stehe sowohl bei Mietwohnungen als auch bei Eigentumswohnungen zu.
Der Beitrag für Wohnungsnebenkosten für Rentnerinnen und Rentner ist ein erhöhter Beitrag. Er steht Bezieherinnen und Beziehern einer Mindestrente zu, die 65 Jahre oder älter sind und alleine leben. Um den erhöhten Beitrag von maximal 200 Euro pro Monat beziehen zu können, dürfen die Rentenbezüge 9000 Euro im Jahr nicht übersteigen, es darf zudem kein größeres Vermögen vorhanden sein. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann jedoch um den regulären Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten ansuchen. Im Vorjahr haben rund 2000 Rentnerinnen und Rentner einen Mietbeitrag bezogen. Informationen dazu sind online verfügbar, zudem beraten und informieren dazu auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialsprengeln.
Quelle: lpa/redSupport BARFUSS!
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