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Wer an einer Universität, Fachhochschule oder gleichgestellten Einrichtung studiert, den erforderlichen Studienerfolg erzielt, die gesetzliche Studiendauer und das Höchstalter von 35 beziehungsweise 40 Jahren nicht überschritten hat, kann ab Montag, 27. September, um eine Studienbeihilfe ansuchen. Die Ansuchen können ausschließlich über die Online-Dienste der Landesverwaltung eingereicht werden, und zwar mit Hilfe der digitalen Identität SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), der elektronischen Identitätskarte (CIE), der aktivierten Bürgerkarte (CNS) oder anderer europäischer Systeme der digitalen Identität (eIDAS). Für die Abwicklung der Ansuchen wird in diesem Jahr erstmals die Plattform PABgoesdigital genutzt.
Die Höhe der Studienbeihilfen richtet sich nach dem Familieneinkommen. Als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen gilt die die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE 2020 mit dem Faktor wirtschaftliche Lage (FWL). Das Landesamt für Hochschulförderung weist darauf hin, dass die EEVE bei Gesuchstellung vorliegen muss. Es empfiehlt daher eine Terminvereinbarung bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF), die diesen Dienst kostenlos anbieten (Liste unter www.provinz.bz.it/studienbeihilfe).
Neu ist in diesem Jahr, dass die Antragstellenden nun auch Eigenerklärungen für Sachverhalte, Status und persönliche Eigenschaften verwenden können, die von öffentlichen oder privaten Subjekten aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union bescheinigt oder bestätigt werden können. Für Unterlagen und Dokumente, die nur von privaten und öffentlichen Stellen außerhalb der EU bescheinigt oder bestätigt werden können, ist es nach wie vor notwendig, im Online-Gesuch die entsprechenden Dokumente hochzuladen und beizulegen (z. B. Inskriptionsbestätigungen, Studienerfolg, Mietvertrag, Bescheinigung des meldeamtlichen Wohnsitzes der Kernfamilie).
Die provisorische Rangordnung der Gesuche wird am 6. Dezember unter www.provinz.bz.it/studienbeihilfe veröffentlicht. Der Berichtigungszeitraum dauert vom 6. bis 23. Dezember. Die endgültige Rangordnung wird dann gegen Ende Februar 2022 veröffentlicht. Die Studienbeihilfen sollen schließlich bis Ende März 2022 ausbezahlt sein.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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