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Veröffentlicht
am 16.02.2022
Quelle
LPA/red

Anpassungen der Landesleistungen beim Familiengeld

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am 16.02.2022
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LPA/red
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Was ändert sich nun ab Juli 2022? Das Landesfamiliengeld (monatlich 200 Euro bis zum Kindergarteneintritt bzw. bis zum 3. Geburtstag des Kindes) wird laut Land zu einer einkommensunabhängigen Leistung, um die über einen einfachen Antrag (online oder über ein Patronat) angesucht werden kann. Beim Landeskindergeld (einkommensbezogene Unterstützung, deren Beitragshöhe zudem von der Anzahl der Familienmitglieder abhängt) ist eine der wesentlichen Änderungen jene, dass künftig der Betrag auch bei einem minderjährigen Kind bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt wird (bisher war dies nur bis zur Vollendung des 7. Jahres möglich).

Für die Berechnung der wirtschaftlichen Situation der Familie wird ab Juli die gesamtstaatliche ISEE-Erklärung herangezogen. Das ist dasselbe Dokument, das auch für die Ansuchen um das gesamtstaatliche Familiengeld und um die weiteren staatlichen Leistungen (Kita-Bonus und staatliches Mutterschaftsgeld) benötigt wird. Es gibt künftig je nach ISEE-Wert zwei Beitragshöhen: Bei einem ISEE-Wert bis zu 15.000 Euro stehen monatlich 70 Euro bzw. bei einem Kind mit Behinderung 250 Euro zu, bei einem ISEE-Wert bis zu 30.000 Euro sind es monatlich 55 bzw. 120 Euro pro Kind. Auch der Auszahlungszyklus wird jenem der gesamtstaatlichen Leistung angepasst und erfolgt von März bis Februar des Folgejahres.

“Das Landeskindergeld ist als ein Ergänzungsbeitrag zu den staatlichen Leistungen zu sehen, mit dem wir vor allem jene Familien unterstützen wollen, die sich ökonomisch mit den hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol schwer tun”, hob Landesrätin Deeg hervor. Die Landesregierung hat den Vorschlägen von Landesrätin Deeg am gestrigen Dienstag (15. Februar) ihre Zustimmung erteilt. Um einen möglichst reibungslosen Übergang schaffen zu können, greifen die Neuerungen ab 1. Juli 2022. Bis dahin werden die bestehenden Leistungen weiterhin wie gewohnt ausbezahlt, auch neue Anträge (zum Beispiel nach der Geburt, Adoption oder Anvertrauung eines Kindes) können weiterhin bei den Patronaten oder online eingereicht werden.

2021: 70 Millionen an direkten Leistungen an Familien ausbezahlt

Im Vorjahr wurden über die Landesleistungen mehr als 70 Millionen Euro an Südtirols Familien direkt ausbezahlt. Der Großteil davon, 48 Prozent (bzw. 34,3 Millionen Euro), wurden in Form des Landesfamiliengeldes ausbezahlt, 46 Prozent (32, 3 Millionen Euro) gingen als Landeskindergeld an insgesamt 26.798 Familien. Rund 2,8 Millionen Euro wurden als staatliches Familiengeld ausbezahlt, 1,19 Millionen Euro als staatliches Mutterschaftsgeld. Hinzu kommen 119.200 Euro, die von privatwirtschaftlich beschäftigten Vätern in Elternzeit beantragt werden kann. Ausbezahlt werden die Gelder über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE), deren Direktor Eugenio Bizzotto bei der Präsentation der Daten erneut auf die Möglichkeit der Bezuschussung der rentenmäßigen Absicherung der Erziehungszeiten verwies. Im Vorjahr wurden an 1279 Antragstellerinnen über 2,6 Millionen Euro liquidiert. Detaillierte Infos zu den einzelnen Leistungen gibt es online auf den Familienwebseiten des Landes.

Land unterstützt Familien mit vielfältigem Angebot

In Südtirol stehen neben den direkten finanziellen Unterstützungsleistungen auch zahlreiche weitere Angebote, Dienste und Leistungen zur Verfügung. Einen Überblick darüber gab die geschäftsführende Direktorin der Familienagentur, Carmen Plaseller. Einer der Schwerpunkte sei es, die Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen: Für Kinder bis zu 3 Jahren gibt es mittlerweile ein breites Angebot an Kleinkindbetreuungseinrichtung in Form von 15 Kinderhorten, 100 Kitas und über 250 Tagesmüttern. Erfreulich sei, dass die Betreuungsquote südtirolweit mittlerweile bei 29 Prozent liege, 2010 sei diese Quote noch bei 13 Prozent gelegen, führte Plaseller aus. Kinder ab drei bis 15 Jahren hingegen können eines der zahlreichen Angebote der außerschulischen Ferien- und Nachmittagsbetreuung nutzen. Für Kinder mit einer Behinderung sind alle Angebote bis zum 18. Lebensjahr zugänglich. Die Basis dafür sei ein gut funktionierendes Netzwerk mit den Gemeinden und Organisationen. Mit dem Angebot seien schließlich die Kinder und Jugendlichen, aber auch die Eltern durchwegs zufrieden, betonte Landesrätin Waltraud Deeg. “Das Familienfördergesetz schafft die Grundlage für eine gute, homogene Familienpolitik”, erinnerte die Landesrätin. Darum werde man unter anderem an weiteren Maßnahmen zu einer besseren Vereinbarkeit arbeiten, unter anderem im Bereich der Nachmittagsbetreuung, in dem es bereits einige gute Best-Practice-Modelle gebe.

Quelle: LPA/red

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