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Eine Änderung betrifft die Deckelung auf die Fixkostenhöhe 2020. Betriebe von besonders betroffenen Sektoren, beispielsweise die Eventdienstleistungsbranche oder Reisedienstleister, haben Anrecht auf einen Zuschuss in der Höhe der effektiven Fixkosten, bezogen auf das Jahr 2020. Mit dem gestrigen Beschluss wurden die Parameter für die Deckelung präzisiert, zumal für diese besonders betroffenen Branchen bereits Sonderförderungen vorgesehen wurden. Gesuche hierfür können noch bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.
Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmen, die einerseits über ein Nebeneinkommen – beispielsweise durch eine nicht-gewerbliche Nebentätigkeit, eine kleine Rente oder Mieteinnahmen – verfügen, andererseits niedrigere Einkommen aus der gewerblichen Tätigkeit verzeichnen, waren bisher vom Fixkosten-Beitrag ausgeschlossen. Nun werden Wirtschaftstreibende, die ihre Tätigkeit als Einzelunternehmer ausüben, jenen, die in Gesellschaften organisiert sind, gleichgestellt. Sie können deshalb für den sogenannten Fixkostenbeitrag ansuchen, sofern der Betrag aus nicht-gewerblichen Tätigkeiten ein bestimmtes Einkommenslimit nicht überschreitet.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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