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Wegen der vielen Niederschläge in den letzten Wochen ist mit geringer Waldbrandgefahr zu rechnen. Allerdings stellen laut Abteilung Forstwirtschaft von Borkenkäfern befallene dürre Bäume eine Gefahr dar.
Nach den Bestimmungen des Landesforstgesetzes ist es ausnahmslos verboten, im Wald und in einem Sicherheitsabstand von 20 Metern Feuer anzuzünden oder brennende Zigaretten oder Zündhölzer wegzuwerfen. Wer also am Herz-Jesu-Sonntag im Wald und in einem geringeren Abstand als 20 Meter davon ein Feuer zu entzünden beabsichtigt, braucht dafür eine Sondergenehmigung durch das gebietsmäßig zuständige Forstinspektorat; der Vordruck dafür findet sich auf der Homepage der Abteilung Forstwirtschaft.
Die heurige Sondersituation, die durch den Borkenkäfer aufgelöst wurde, war Ende Mai Thema eines Treffens zwischen der Abteilung Forstwirtschaft, Berufsfeuerwehr und den Verbänden und Vereinen, die Herz-Jesu-Feuer entzünden (AVS, Bauernbund Jugend, Schützenbund, Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren). Besonders dort, wo viele stehende dürre Bäume vorhanden sind, soll die Situation vor Ort mit besonderer Vorsicht beurteilt werden; wird die Situation als “delikat” eingestuft, sollten alternative Feuerstellen in Betracht gezogen werden.
Wer einen Waldbrand beobachtet, muss umgehend die Feuerwehr alarmieren, und zwar unter der Notrufnummer 112. “Wir zählen darauf, dass grundsätzlich jedes Risikoverhalten, das einen Waldbrand verursachen könnte, vermieden wird”, sagt Landesrat Schuler.
Weitere Informationen über das Anzünden von Feuer im Wald und das Verhalten im Falle eines Waldbrandes finden sich auf den Landeswebseiten zum Forstdienst sowie auf der Homepage der Agentur für Bevölkerungsschutz.
Quelle: lpa/redSupport BARFUSS!
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