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Unmittelbar ab dem 1. Juli sind nunmehr Firmen zur elektronischen Fakturierung verpflichtet, die der Pauschalbesteuerung unterliegen und die im Jahr 2021 Einnahmen oder Vergütungen von mehr als 25.000 € erwirtschaftet haben. Ab 1. Jänner 2024 wird die Pflicht auf alle Unternehmen, die der Pauschalbesteuerung unterliegen, ausgedehnt, so die Handelskammer in einer Erklärung. Für das dritte Quartal des Steuerjahres 2022 (Juli bis September) erfolgen noch keine Sanktionen für die Betroffenen, wenn diese die elektronische Rechnung innerhalb des Folgemonats ausstellen, in welchem sie den Umsatz eingenommen haben.
Die Handelskammer Bozen unterstützt Südtiroler Unternehmen mit der kostenlosen Plattform fatturaelettronica.infocamere.it, die Ausgangs- und Eingangsrechnungen ausstellt, übermittelt und für zehn Jahre aufbewahrt.
Um die Betriebe bei dieser Umstellung bestmöglich zu unterstützen, bietet der Bereich „Digitale Dienste“ der Handelskammer Hilfestellung bei konkreten Fragen an. Laufend werden zudem kostenlose Informationsveranstaltungen zum Online-Portal der Handelskammer Bozen in Zusammenarbeit mit dem WIFI, dem Weiterbildungsservice der Handelskammer, organisiert.
Quelle: Handelskammer Bozen/redSupport BARFUSS!
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