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Der Zuschuss kann von Personen mit einem Einkommen von bis zu 35.000 Euro in Anspruch genommen werden und muss innerhalb des Kalendermonats, in dem er gewährt wird, durch den Kauf einer Dauerkarte verwendet werden. Die Dauerkarte kann auch zu einem späteren Zeitpunkt gültig werden.
Der Zuschuss kann für sich selbst oder für einen minderjährigen abhängigen Begünstigten beantragt werden. Der Antragsteller meldet sich mit SPID oder elektronischer Identitätskarte (CIE) an und gibt die Steuernummer des Begünstigten an, z. B. kann ein Elternteil den Bonus für sein minderjähriges Kind beantragen.
Für den Südtirol-Pass muss man aus der Liste der Unternehmen, bei denen der Bonus eingelöst werden kann, „STA SPA“ auswählen.
Quelle: VZS/redSupport BARFUSS!
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