Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Für stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten ist der Besuch eines lieben Angehörigen von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund möchte der Südtiroler Sanitätsbetrieb dies auch weitestgehend ermöglichen. Gleichzeitig muss aber vermieden werden, dass Infektionen von außen ins Krankenhaus getragen werden.
Die Besucherregelung sieht demnach weiterhin vor, dass pro Patient/Patientin eine Person als Besucher/Besucherin zugelassen werden kann. Der Zutritt zur Abteilung erfolgt mittels schriftlicher Genehmigung von Seiten des Abteilungsarztes/der Abteilungsärztin.
Erlaubt sind Besuche in folgenden Situationen:
Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten
Bei Patientinnen und Patienten mit kognitiven Beeinträchtigungen
Bei gebrechlichen Patientinnen und Patienten
Bei Palliativpatientinnen und -patienten
Für Partner bzw. Bezugspersonen von Schwangeren kurz vor der Geburt und von Wöchnerinnen
Neben der Besucherslaubnis ist bei der Zutrittskontrolle zur Abteilung eine der folgenden Bescheinigungen vorzuweisen:
Digitales COVID-EU-Zertifikat (Greenpass)
Bescheinigung, dass die Impfung gegen SARS-CoV-2 innerhalb der letzten 9 Monate abgeschlossen wurde
Bescheinigung, dass jemand innerhalb der letzten 6 Monate an COVID-19 genesen ist
Ein negativer PCR- oder Antigentest zum Nachweis von SARS-CoV2, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Sollte eine/ein Angehörige/r in dringlichen, nicht programmierbaren Fällen (z.B. Intensivabteilung) gerufen werden, kann er nach Durchführung eines Antigen-Schnelltests trotzdem in die Abteilung eingelassen werden.
Quelle: LPASupport BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support