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s handelt sich dabei um staatliche Mittel, die das Land aufgrund seiner Zuständigkeit für die Gemeindenfinanzierung verwaltet. Eine Voraussetzung dazu hat die Landesregierung geschaffen. Auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher hat sie heute (23. November) einer Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung zugestimmt, in der die Kriterien für die Ausgleichszahlung und die Aufteilung unter den Gemeinden festgeschrieben sind. Zuvor war am 19. November das Landesgesetz Nr. 12/2021 in Kraft getreten, das die Restaurations- und Tourismuswirtschaft für das Jahr 2021 von der ersten Rate der Steuer befreit.
Die Mindereinnahmen der Gemeinden wurden auf der Grundlage der für das Jahr 2019 festgestellten GIS-Einnahmen auf 14.357.600 Euro geschätzt. Noch im November will das Land den einzelnen Gemeinden einen geschätzten Betrag zur Abdeckung der Mindereinnahmen infolge der coronabedingten GIS-Erleichterungen für die Tourismuswirtschaft überweisen. Sobald die effektiven Mindereinnahmen für das Jahr 2021 feststehen, wird die Ausgleichzahlung über die Gemeindenfinanzierung für das Jahr 2023 definitiv festgeschrieben.
Mit den höchsten Beträgen können demnach die Tourismusgemeinden Kastelruth (974.500 €), Wolkenstein (869.340 €) und Abtei (588.400 €) rechnen. Bozen erhält 327.400 Euro, Meran 552.580 Euro und Brixen 240.600 Euro.
Mit ihrem heutigen Beschluss hat die Landesregierung den von der Landesabteilung Örtliche Körperschaften und Sport im Einvernehmen mit dem Gemeindenverband erarbeiteten Vereinbarungsentwurf genehmigt und den Landeshauptmann zur Unterzeichnung des Zusatzabkommens ermächtigt. Sobald Landeshauptmann Kompatscher und Gemeindenpräsident Andreas Schatzer das Abkommen unterzeichnet haben, können die Zuweisungen vorgenommen werden.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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