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Veröffentlicht
am 26.05.2023
Quelle
VZS/red

Photovoltaik: VZS warnt vor Vertretern

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am 26.05.2023
Quelle
VZS/red
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In den letzten Monaten haben sich immer mehr Verbraucher:innen an uns gewandt und berichtet, dass sie telefonisch von einer Firma mit Sitz außerhalb Südtirols bezüglich ihrer Photovoltaikanlage kontaktiert wurden, schildert die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Das Unternehmen macht sie darauf aufmerksam, dass ihre Unterlagen beim GSE (Gestore Servizi Energetici) Unregelmäßigkeiten enthalten, die behoben werden müssen. Andernfalls bestünde die Gefahr, von Beiträgen ausgeschlossen zu werden und bereits erhaltene finanzielle Beiträge zurückzahlen zu müssen. Auch, so die Anrufer, bestünde die Gefahr, dass die bis zum Ende des Beitragszeitraums in Aussicht gestellten Beiträge verloren gehen, erklärt die VZS.

Damit aber nicht genug: Die VZS berichtet, dass Verbraucher:innen, die dadurch sehr beunruhigt sind, oftmals einen Termin vereinbaren und ein Mitarbeiter des Unternehmens aus Padua kommt zu ihnen nach Hause. Mit der Akte des Eigentümers der Photovoltaikanlage in der Hand wiederholen diese Berater:innen, was sie bereits am Telefon gesagt haben, und überzeugen so die Verbraucher:innen einen 12-monatigen Servicevertrag abzuschließen. Und zwar für eine sehr hohe Summe, von 3.250 Euro aufwärts.

Außerdem berichten Verbraucher:innen der VZS, dass sie keine Meldung oder Anzeige vom GSE (Gestore Servizi Energetici) erhalten haben und daher nicht verstehen, wie dieses Beratungsunternehmen ihnen mitteilen kann, dass mit ihrer Akte irgend etwas nicht in Ordnung sei. Dieser Umstand allein sollte schon ausreichen, um Verbraucher:innen misstrauisch zu machen, so die VZS.

Zu beachten ist laut VZS auch, dass eine Klausel im Vertrag den Verzicht auf das Rücktrittsrecht vorsieht. Ein Verzicht, den die VZS-Berater:innen in seiner Formulierung so für nicht korrekt halten. Der Zweck des Rücktrittsrechts besteht darin, dem Verbraucher in gewissen Situationen eine Frist von 14 Tagen einzuräumen, damit dieser wirksam beurteilen kann, ob der unterzeichnete Vertrag aufrecht bleiben soll oder nicht. Der Ausschluss dieses Rechts, vor allem wie von dem Unternehmen aus Padua formuliert, widerspricht der Absicht des Gesetzgebers, da das Rücktrittsrecht ja genau in solchen Fällen seine nützliche Anwendung finden sollte. Nach dem Ermessen der VZS-Berater:innen ist es daher nicht legitim, in diesem von ihnen geprüften Fall, Verbraucher:innen den Zugang zum Rücktrittsrecht zu verwehren.

Die VZS rät: Sollten Sie von diesem Unternehmen oder anderen Anbietern ähnlicher Dienstleistungen kontaktiert werden, setzen Sie sich vor einer eventuellen Unterzeichnung des Vertrags unverzüglich mit dem technischen Büro in Verbindung, das Sie bei der Erarbeitung und Vorlage Ihres Beitragsansuchens bei der GSE unterstützt hat, und bitten Sie um eine Klärung.

In der VZS erwägt man diesen und ähnlich gelagerte Fälle an die Antitrust-Behörde weiterzumelden, damit die Behörde das Verhalten dieses Unternehmens beurteilen kann.

Quelle: VZS/red

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