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Veröffentlicht
am 10.01.2022
Quelle
LPA/red

“Zusammenleben in Südtirol”

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am 10.01.2022
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LPA/red
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Die neue Regelung betrifft laut Landespresseamt die Gewährung des Landesfamilien- und Landeskindergeldes, eine Zusatzleistung des Landes, um die alle Südtiroler Familien ansuchen können. Ab 2023 müssen sowohl die Antragstellenden als auch ihre Ehe- oder Lebenspartner, die aus nicht EU-Ländern kommen, gewisse Zusatzvoraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie Grundkenntnisse in einer der Landessprachen nachweisen, zum anderen müssen sie einen Kurs zu Gesellschafts- und Kulturthemen Südtirols besuchen. Die Sprach- und Gesellschaftskurse sowie die Sprachprüfung werden schon seit einigen Monaten angeboten, so das Land in einer Aussendung.

Die geplante Informationskampagne soll ab sofort die Betroffenen über die Neuerungen informieren und gleichzeitig dazu motivieren, sich zu den Kursen und/oder Prüfungen anzumelden.

Mehr Infos über das Projekt gibt es unter www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben.

Quelle: LPA/red

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