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Veröffentlicht
am 28.06.2022
Quelle
LPA/red

Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose erhalten einmalige Bonuszahlungen

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am 28.06.2022
Quelle
LPA/red
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Um die Bonuszahlung zu erhalten, ist es nicht nötig, dass behinderte, blinde und gehörlose Menschen einen eigenen Antrag stellen. Vielmehr wird die ASWE den Betrag im Laufe des Monats Juli automatisch gutschreiben, sobald das NISF/INPS die Namen der Begünstigten mitgeteilt hat. Ausgenommen sind behinderte, blinde oder gehörlose Personen, die zusätzlich zu der von der Agentur ausbezahlten Invaliditätsrente auch eine andere Rente oder Leistung des NISF/INPS erhalten: In diesen Fällen zahlt das gesamtstaatliche Fürsorgeinstitut zusammen mit der eigenen Leistung auch den Bonus von 200 Euro aus.

Um in den Genuss des Bonus zu kommen, darf das einkommensteuerpflichtige persönliche Einkommen ohne Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2021 den Betrag von 35.000 Euro nicht überschritten haben.

Quelle: LPA/red

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