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Mit dieser Musterfeststellungsklage verfolgt die VZS das vorrangige Ziel, für in Italien erfolgte Käufe von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit einem Motor der Baureihe EA189 zu klären, ob und unter welchen Bedingungen Südtiroler Verbraucher*innen gegen VW Schadensersatzansprüche zustehen. Der Senat hat auch die Frage zu beantworten, ob sich etwaige Ansprüche nach deutschem oder italienischem Recht richten, so die VZS in einer Aussendung.
„Für die Verbraucher*innen ist dieser Termin deshalb wichtig, weil mit der ersten Verhandlung das Klageregister geschlossen wird“, fasst VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer zusammen. „Wer also ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug der genannten Marken fährt oder fuhr, hat noch wenige Wochen Zeit, um sich in das Register einzutragen.“
RA Rodolfo Dolce, der die VZS in der Angelegenheit vertritt, fügt hinzu: „Insbesondere die Frage nach dem anwendbaren Recht ist spannend, das es sich um eine Präzedenzfall-Entscheidung handelt – es ist dies ja auch die erste grenzüberschreitende Musterfeststellungsklage in Europa.“
In Zukunft könnten solch transnationale Sammelklagen häufiger vorkommen: mit der Reform des Sammelklagerechts für Verbraucher*innen durch eine Richtlinie aus 2020, die bis Ende 2022 umgesetzt werden muss, hat der europäische Gesetzgeber explizit ein Register vorgesehen, in dem die für „grenzüberschreitende Klagen qualifizierten Einrichtungen“ erfasst werden (vgl. Richtlinie 1828/2020/EU), so die VZS abschließend.
Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/redSupport BARFUSS!
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