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Konkret sollte von der Leyen ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der EU-rechtswidrigen Fahrverbote einleiten, so das Ansinnen, das auch die Handelskammer Bozen unterstützt. Die Verschärfung des Nachtfahrverbots seit 01.01.2021 führte, mitten in der Coronapandemie, zu einem nahezu Totalverbot für den Transitverkehr in den Nachtstunden, so die Handelskammer weiter in einer Pressemitteilung. Offiziell wird diese Maßnahme mit dem Luftschutz begründet, in der Praxis aber, macht diese Maßnahme umweltpolitisch keinen Sinn: Ein Komplettverbot in den Nachtstunden führt lediglich zu einer höheren Konzentration der Fahrten in den Tagstunden – mit mehr Staus, Stop-and-Go-Verkehren und folglich mehr Emissionen, so die Handelskammer.
Die Handelskammer Bozen, aber auch andere Wirtschaftskammern und Verbände, habe in der Vergangenheit mehrmals an die Europäische Kommission geschrieben, um auf die Missstände im Zusammenhang mit den Tiroler Fahrverboten hinzuweisen und Alternativmaßnahmen vorzuschlagen, wie man den Straßenverkehr nachhaltiger gestalten und die Verlagerung auf die Schiene fördern kann.
Die Handelskammer Bozen hat bereits im vergangenen Februar ein Rechtsgutachten zum sektoralen Fahrverbot vorgestellt, zeitnahe wir ein weiteres Gutachten zum Nachtfahrtverbot folgen. Diese Gutachten zeigen die Unvereinbarkeit der Tiroler Verbote mit dem EU-Recht auf.
Das nun verschickte gemeinsame Schreiben von 25 Verbänden und Handelskammern an die Kommissionspräsidentin von der Leyen fordert diese auf, sich der Thematik anzunehmen und aktiv zu werden. In der Vergangenheit ist die Kommission bereits zweimal gegen das Sektorale Fahrverbot in Tirol vorgegangen.
Quelle: Handelskammer Bozen/redSupport BARFUSS!
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