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Ab dem 15. Oktober 2021 gilt für öffentliche und private Bedienstete die Green-Pass-Pflicht für den Zugang zum Arbeitsplatz. Mehrere Südtiroler Gemeinden, der Südtiroler Sanitätsbetrieb und viele Apotheken haben aufgrund der zu erwartenden Nachfrage Testzentren eröffnet, die über das ganze Land verteilt sind. Zum Teil haben sich auch Gemeinden zusammengeschlossen und betreiben gemeinsam ein Testzentrum.
Die Liste der Testzentren des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Gemeinden können unter der folgenden Internet-Adresse aufgerufen werden: www.sabes.it/test
Bitte beachten Sie, dass sich Änderungen bei den Öffnungszeiten und Zugangsmöglichkeiten ergeben können.
Wichtig: Wer Schwierigkeiten hat, nach dem Test den Green Pass herunterzuladen, kann, stattdessen für den Zugang zu seiner Arbeitsstelle – immer für die beim Antigenschnelltest vorgesehene Dauer von 48 Stunden – die Testbestätigung (negativ) benutzen, die mittels des zugesandten Codes heruntergeladen werden kann.
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