Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Die von der Finanzbehörde verfügte Strafe in der Höhe von 100,- Euro richtet sich an alle Personen über 50, die zum 1. Februar 2022 noch ungeimpft waren.
Sollte es schlüssige Gründe dafür geben wie z.B. die krankheitsbedingte Befreiung von der Impfung oder sollte ein rechtlich gültiger zeitlicher Aufschub existieren, können diese innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt des Strafbescheides dem Sanitätsbetrieb unter dem Link https://strafevaxsanzione.sabes.it unbürokratisch mitgeteilt werden.
Personen ohne SPID (digitale Identität) oder ohne Steuernummer und Gesundheitskarte können sich nach wie vor per E-Mail an die Adresse infovax@sabes.it wenden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb/redSupport BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support