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Veröffentlicht
am 03.08.2022
Quelle
lpa/red

Schweinepest: keine Fälle in Südtirol

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am 03.08.2022
Quelle
lpa/red
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Immer öfter erkranken auch Hausschweine. Infizierte Tiere entwickeln schwere, unspezifische Krankheitssymptome und sterben meistens. Das Fleisch toter oder erkrankter Tiere und weitere Produkte dürfen nicht verkauft werden.

Südtirol ist bis dato nicht von der Afrikanischen Schweinepest betroffen, teilt der Landestierärztliche Dienst mit. Und noch wichtiger: Die Krankheit sei für Menschen nicht gefährlich und auch für andere Tierarten nicht ansteckend. Der Dienst informiert über diese hochansteckende virusbedingte anzeigepflichtige Tierseuche und gibt Verhaltenshinweise. Eine Verbreitungsmöglichkeit ist der direkte Kontakt mit erkrankten Schweinen oder deren Kadavern. Derzeit gibt es in Südtirol keine dauerhaft ansässige Wildschweinpopulation. Die wenigen Exemplare, die sich zeitweise in Südtirol aufhalten, stehen unter direkter Aufsicht der Landesforstbehörde. Ein weiterer Ansteckungsweg geht über den Zugang der Wild- beziehungsweise Hausschweine zu Lebensmitteln oder verunreinigten, kontaminierten Gegenständen (Fahrzeuge, Kleidung, Arbeitsgegenstände, Ausrüstungsgegenstände).

Da es gegen die Afrikanische Schweinepest weder Impfung noch Behandlung gibt, ruft der Landestierärztliche Dienst die Bevölkerung zur Aufmerksamkeit auf: Es sei die Mithilfe aller im Alltag gefragt.

Insbesondere drei Regeln sind laut Landestierärtzlichem Dienst wichtig:

  • Erstens dürfen Lebensmittelreste nicht im Freien hinterlassen werden. Sie müssen in geschlossenen Müllbehältern „wildtiersicher“ entsorgt werden.
  • Zweitens sollten aus Gebieten mit Infektionsgeschehen nur zertifizierte Wildschwein- beziehungsweise Schweinefleischprodukte ausgeführt werden.
  • Drittens: Wer ein totes Wildschwein findet (auch wenn es bei einem Verkehrsunfall verendet ist), ist aufgefordert, dies sofort bei der Telefonzentrale des Gesundheitsbezirkes Bozen des Südtiroler Sanitätsbetriebes (Tel. 0471 908 111) oder beim Landesforstkorps (Tel. 366 664 3887) zu melden.
Quelle: lpa/red

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