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Die Landesregierung hat dem Vorschlag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone, der für die 26 Schutzhütten in Landesbesitz zuständig ist, am Dienstag, 17. Mai zugestimmt. Erfolgen soll der Schritt über die Einfügung eines neuen Artikels in das Landesgesetz 2/1987.
Zu den ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen sowie zu den Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen der Landesschutzhütten wird es damit einen regelmäßigen Austausch zwischen CAI, AVS und der Landesabteilung Hochbau sowie der Landesvermögensabteilung geben.
Aufgabe der Schutzhüttenkommission ist es, das Land zu beraten und die zuständigen Landesämter bei Fragen zur Sanierung, zum Wiederaufbau, bei der Priorisierung der Maßnahmen und in technischen Fragen zu unterstützen. Die Kommission besteht aus dem Direktor der Landesabteilung Vermögensverwaltung Daniel Bedin, dem Direktor des Landesamtes für Geologie und Baustoffprüfung Volkmar Mair, dem Vizepräsidenten des CAI Alto Adige Claudio Sartori und dem AVS-Vorsitzenden Georg Simeoni. Die Mitglieder erhalten keine Entschädigung und werden für vier Jahre ernannt.
Quelle: lpa/redSupport BARFUSS!
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