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Der Direktor der Landesabteilung Wohnungsbau, Stefan Walder, führte beim Mediengespräch aus, dass rund 30 Prozent des Südtiroler Mietmarktes in Südtirol von der öffentlichen Hand (vor allem vom Institut für den sozialen Wohnbau) geführt wird. Derzeit werde der öffentliche und soziale Wohnbau im Wohnbauförderungsgesetz Nr. 13/1998 geregelt, durch aktuelle Herausforderungen sei es jedoch nötig geworden, im Bereich des sozialen Wohnbaus nachzubessern. „Das neue Gesetz wertet diesen Bereich auf und bietet die nötige Flexibilität, die es vor allem im digitalen Zeitalter braucht“, ist Walder überzeugt. Die Ziele des Gesetzes seien klar im Gesetz umrissen, über mehrere bereits in Ausarbeitung befindliche Durchführungsbestimmungen sollten dann die Details dazu geregelt werden.
Auch für den Vizepräsidenten des Wohnbauinstituts, Heiner Schweigkofler, sei es nun an der Zeit, das neue Gesetz zu verabschieden: „Wir beweisen damit einen historischen Mut, ein neues Modell – nämlich jenes der leistbaren Miete – einzuführen. Dies ist ein wichtiges Instrument sowohl für die Zentren, aber auch für die ländlichen Gegenden, kann damit doch auch der Abwanderung aus entlegenen Gebieten Einhalt geboten werden.“ Das Wohnbauinstitut und seine soziale Funktion sei bereits heute ein Erfolgsmodell, durch das Gesetz werde dies untermauert und ausgeweitet.
Quelle: lpa/redSupport BARFUSS!
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