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Wichtige Not- und Informationsdienste, wie Zivilschutz, Feuerwehrdienst, Verkehrsmeldezentrale und Straßendienst, sind auch an diesen beiden Nachmittagen gewährleistet. Die nachmittägliche Schließung der Landesämter an den traditionellen Faschingsfeiertagen ist gesetzlich vorgesehen.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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