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Die Landschafts- und Raumordnung in Südtirol wurde durch das LG Nr. 9/2018 grundlegend reformiert. Die neuen Gesetzesnormen stellen die Betroffenen häufig vor Herausforderungen in der praktischen Anwendung und Umsetzung, so die Handelskammer.
„Es liegt in der Verantwortung aller, dieses Gesetz gut umzusetzen. Es ist daher wichtig, dass Unternehmer/innen über die Möglichkeiten informiert werden, die das neue Gesetz ihnen eröffnet, wie z.B. die Wiederverwendung ungenutzter Flächen und die neu vorgesehenen Mischgebiete als gemeinsame Orte des Wohnens und Arbeitens. Das Gesetz bedingt einen Paradigmenwechsel, wonach alles eine kostbare und unverzichtbare Landschaft ist“, sagte Maria Hochgruber Kuenzer, Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege bei der Eröffnung der Veranstaltung.
Die Direktorin der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, Virna Bussadori, thematisierte in ihrem Vortrag die Planungsinstrumente auf kommunaler Ebene. Dabei ging es vor allem um die Möglichkeiten für Gemeinden zur Ausweisung und Planung von Zonen in Erwartung des Entwicklungsprogramms sowie der Durchführungsbestimmungen.
Die Referenten Rechtsanwältin Elisabeth Tinkhauser, Partnerin in der Kanzlei Baur & Partner und Rechtsanwalt Alexander Laimer, Partner in der in der Kanzlei Kiem, Ganner, Dilitz & Partner legten in ihren Vorträgen den Fokus auf die Gewerbegebiete bzw. den Tourismus. Sie erklärten insbesondere einige für diese Bereiche relevante Aspekte, welche auch mangels Durchführungsbestimmungen bereits jetzt anwendbar sind.
Dabei ging es einerseits um die in Gewerbezonen derzeit zulässigen Tätigkeiten sowie die Möglichkeiten zur Schaffung und Nutzung von Dienstwohnungen und von zeitweiligen Unterkünften für Mitarbeiter/innen. Im Bereich Tourismus wurden hingegen die Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe innerhalb und außerhalb des Siedlungsgebiets sowie das Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ vorgestellt.
Quelle: Handelskammer Bozen/redSupport BARFUSS!
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