Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Während des ersten Lockdowns mussten Millionen Verbraucher:innen aufgrund der Covid-19 Maßnahmen auf ihren Urlaub verzichten. Für die Reiseanbieter, bei denen sie gebucht hatten, bestand die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, als Alternative zur Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages Gutscheine mit einer Gültigkeit von 12 Monaten auszustellen. Im Falle der Nichteinlösung sollten die Gutscheine nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erstattet werden, so das EVZ mit Sitz in Bozen in einer Aussendung.
Die Gültigkeit dieser Gutscheine wurde anschließend zunächst auf 18 und dann auf 24 Monate verlängert. Mit einer Änderung des Decreto Milleproroghe wurde die Frist nun erneut auf 30 Monate verlängert, so das EVZ.
Während man also auf einen Aufschwung im Tourismussektor hofft, sehen Verbraucher:innen, die nach zwei Jahren mit einer Rückerstattung der gezahlten Beträge gerechnet hatten, den Zeitpunkt der ersehnten Rückerstattung leider wieder in weite Ferne gerückt. „Das Europäische Verbraucherzentrum Italien hofft, dass die Politik der Unterstützung für Unternehmen und Tourismusakteure gestärkt wird, um den Aufschwung der Wirtschaft und der Beschäftigung zu fördern, ohne die Verbraucher:innen zu sehr zu belasten, die heute durch die Maßnahme benachteiligt werden“, erklärt Stefano Albertini, Koordinator des Europäischen Verbraucherzentrums Italien – Büro Bozen.
„Wir haben zwar Verständnis für die Schwierigkeiten der Branche, hoffen aber, dass auch für die Verbraucher:innen eine Möglichkeit eingeräumt wird, die gewünschten Erstattungen zu erhalten, denn die erneute Verschiebung der Erstattung der Gutscheine um weitere sechs Monate löst das Problem nicht“, schließt Stefano Albertini ab.
Quelle: EVZ/redSupport BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support