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Veröffentlicht
am 27.04.2022
Quelle
LPA/red

GIS-Reform greift ab Freitag

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am 27.04.2022
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LPA/red
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Das neue Gesetz, das am Freitag, 29. April in Kraft tritt, sieht für längerfristig leerstehende Wohnungen in Gemeinden mit Wohnungsnot eine höhere Besteuerung von bis zu 3,5 Prozent vor. Höher besteuert werden auch ungenützte Baugrundstücke und langjährige Baustellen. Parallel dazu wird die Bereitstellung von Wohnungen an die ansässige Bevölkerung steuerlich begünstigt.

„Seit 2015 kann das Land auf der Grundlage des Finanzabkommens mit dem Staat von 2014 die Besteuerung von Immobilien regeln“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Wir wollen diese Zuständigkeit verstärkt dazu nutzen, um Entwicklungen zu lenken. Die Gemeindeimmobiliensteuer ist eine der Schrauben, an denen wir drehen, um den Leerbestand an Wohnraum zu verringern, das Wohnen für die ansässige Bevölkerung möglichst leistbar zu machen und auch sparsam mit dem Baugrund umzugehen.“

Quelle: LPA/red

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