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Veröffentlicht
am 07.04.2022
Quelle
Südtiroler Landtag/red

Freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige gesucht

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am 07.04.2022
Quelle
Südtiroler Landtag/red
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Welche Aufgaben haben die freiwilligen Vormunde? Sie üben die gesetzliche Vertretung der Minderjährigen aus, setzen sich für die Anerkennung ihrer Rechte ein, um Diskriminierung zu vermeiden, überwachen die Bedingungen der Aufnahme und der Unterbringung, die Sicherheit und den Schutz, sowie die Erziehungs-, Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen. Außerdem leisten sie moralische Unterstützung und begleiten die Minderjährigen bürokratisch: Sie begleiten die Minderjährigen beispielsweise bei der Quästur zur Sammlung von Dokumenten, melden sie beim Nationalen Gesundheitsdienst an und geben ihre Einwilligung zu den medizinischen Behandlungen. Zudem treffen sie sich mit den Minderjährigen, versuchen eine Beziehung zu ihnen aufzubauen und werden Bezugspersonen für diese. Oft behalten die Vormunde den Kontakt zu den jungen Menschen bis über deren Volljährigkeit hinaus bei, so die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die gesetzlich damit beauftragt sind, freiwillige Vormunde auszubilden, diese bei der Ausübung ihrer Funktion zu begleiten und ein Bezugspunkt für diese zu sein.

Der aktuelle Konflikt in der Ukraine bedeutet auch, dass Kinder und Jugendliche ohne Begleitung ihrer Erziehungsverantwortlichen aus Kriegsgebieten zusätzlich zu denen, die normalerweise aufgenommen und geschützt werden, zu uns kommen. Die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller organisiert daher auch heuer wieder einen Ausbildungskurs für freiwillige Vormunde.

Der Grundkurs findet am Freitag, den 20. Mai, von 8.30 bis 17 Uhr statt und ist in mehrere Module gegliedert, die verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Aufnahme nicht begleiteter ausländischer Minderjähriger in Südtirol sowie mit der gesetzlichen und freiwilligen Vormundschaft vertiefen. Außerdem wird ein Austausch mit denjenigen möglich sein, die bereits die Rolle eines Vormundes für nicht begleitete ausländische Minderjährige übernommen haben und über ihre direkten Erfahrungen berichten, sowie mit nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen, die das Thema der Vormundschaft aus ihrer Sicht vertiefen. Der Kurs ist kostenlos und wird zweisprachig abgehalten. Zur Anmeldung genügt es eine Kopie des Identitätsausweises und einen Lebenslauf an die Kinder- und Jugendanwaltschaft zu schicken.

Weitere Informationen erhalten alle Interessierten bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft, telefonisch (0471/946050) oder per E-Mail (info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org).

Quelle: Südtiroler Landtag/red

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