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Veröffentlicht
am 13.04.2022
Quelle
LPA/red

Finanzielle Unterstützung für Opfer von häuslicher Gewalt

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am 13.04.2022
Quelle
LPA/red
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Mit der Leistung „Unterstützung der Autonomie“ (reddito di libertà) erhalten Gewaltopfer, die nicht in einem Schutzunterkunft (Frauenhaus) oder in einer Geschützten Wohnung aufgenommen werden, für ein Jahr lang einen monatlichen Beitrag von 400 Euro.

Mit dem Beitrag „Unterstützung der Autonomie“ sollen Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, darin unterstützt werden, sich gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern ein eigenständiges, unabhängiges und gewaltfreies Leben aufzubauen. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss die misshandelte Frau von einer Landes-Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen betreut und begleitet werden. Die Leistung kann beim zuständigen Sozialsprengel beantragt werden und ist mit den anderen Unterstützungsleistungen der finanziellen Sozialhilfe des Landes und des Staates vereinbar. Zum Schutz der Frau kann sie nur beantragt werden, wenn die Frau ihren ständigen Aufenthaltsort nicht (mehr) mit dem Täter teilt.

Quelle: LPA/red

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