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Veröffentlicht
am 01.04.2022
Quelle
EVZ/red

EVZ unterstützt und berät ukrainische Flüchtlinge

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am 01.04.2022
Quelle
EVZ/red
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Das Europäische Verbraucherzentrum Italien, die nationale Kontaktstelle des europäischen Netzwerks Europäischer Verbraucherzentren (ECC-Net), unterstützt nun auch kostenlos Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen; dies aufgrund der Entscheidung der Europäischen Kommission, ihnen eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis in der EU zu gewähren, so die EVZ in einer Pressemitteilung und schilern einen konkreten Fall. Die EVZ-Berater:innen erhielten eine Unterstützungsanfrage von einer ukrainischen Bürgerin, die vor dem Krieg geflohen und gegenüber welcher eine Verwaltungsstrafe verhängt worden war. Es handelte sich dabei um eine beträchtliche Summe, vor allem für eine Person in einer Notsituation, die den Grund dafür nicht ganz begreifen konnte.

Was war passiert? Eine ukrainische Staatsbürgerin, die vor dem Krieg geflohen war, war mit ihren Ersparnissen, etwa 35.000 Euro in bar, nach Italien eingereist. Sie hat diese bei der Einreise nicht angemeldet, weil sie nicht wusste, dass sie dies tun musste, da sie die geltenden europäischen und italienischen Vorschriften nicht kannte (die Anmeldung von mitgeführtem Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr ist verpflichtend) und vor allem, weil sie, wie viele andere, unter sehr schwierigen Bedingungen hierher kam. Auf der Durchreise von Italien in die Schweiz wurde sie von der italienischen Zollpolizei angehalten und mit einem Bußgeld von mehr als 3.800 Euro belegt, was die Mittel, die ihr für ihr Leben als Flüchtling zur Verfügung stehen, erheblich reduzierte. Um noch schwerwiegendere Folgen zu vermeiden, zahlte sie sofort mittels einer sogenannten Abgeltung (oblazione): Diese ermöglicht es, eine Ordnungswidrigkeit durch Zahlung eines geringeren Betrags zu tilgen, denn die volle Strafe wäre noch viel höher gewesen. Aber gleichzeitig verzichtet man durch die Zahlung auf alle verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsmittel gegen den festgestellten Verstoß.

Sie konkret zu unterstützen, fällt hier schwer, so das EVZ, da der Vorfall gemäß italienischem Recht gehandhabt wurde und die Feststellung des Verstoßes formell gerechtfertigt ist. In dieser Notsituation ist es jedoch notwendig, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche mit dem Drama der ukrainischen Flüchtlinge, die in unser Land kommen, in Einklang zu bringen.

Das EVZ hat zunächst die für die Aufnahme von Flüchtlingen zuständigen Organisationen über das Problem informiert und eine Mitteilung auch in ukrainischer Sprache verfasst. Darüber hinaus hielt das Zentrum es für angebracht, die zuständigen Behörden zu informieren. Der Mitteilung des EVZ konzentrierte sich auf den oben erwähnten exemplarischen Fall, mit der Bitte, geeignete Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen und Probleme bei der Anwendung der Rechtsvorschriften in diesem Notfallkontext zu prüfen. Schließlich wurde angeregt, weitere damit zusammenhängende Fragen zu untersuchen, wie z.B. die Einzahlung von nicht deklariertem Bargeld in Banken, welches die Obergrenzen gemäß den Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche überschreitet.

Das EVZ berät ukrainische Bürgerinnen und Bürger kostenlos zu Verbraucherthemen und bietet Informationen zu Fragen bei grenzüberschreitendem Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Außerdem bietet es in Zusammenarbeit mit den anderen Zentren des ECC-Net kostenlose Unterstützung bei konkreten Beschwerden. Informationsmaterial in ukrainischer und englischer Sprache, welches den Flüchtlingen zur Verfügung gestellt wird, ist in Ausarbeitung und wird allen Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen, die an der Erstversorgung dieser Menschen beteiligt sind, zur Kenntnisnahme übermittelt.

Quelle: EVZ/red

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