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Veröffentlicht
am 11.01.2022
Quelle
lpa/red

Erleichterungen für Geimpfte

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am 11.01.2022
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lpa/red
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Die Landesregierung hat heute folgende Entscheidungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes gutgeheißen: Voll immunisierte Menschen (sprich dreifach Geimpfte und alle, die den Grundzyklus oder die Genesung innerhalb der vergangenen 120 Tage abgeschlossen haben) können sich künftig nach sieben Tagen wie bisher über einen (negativen) PCR-Test oder neu auch über einen (negativen) Nasen-Rachen-Abstrich (Antigen-Test) in Apotheken, bei Hausärzten und Testzentren freitesten. Bisher war dafür ausschließlich ein PCR-Test nötig. Für Ungeimpfte ist eine Freitestung lediglich durch einen PCR-Test nach zehn Tagen Isolation möglich. Auf gesamtstaatlicher Ebene wurde zudem eingeführt, dass geboosterte enge Kontakte keine Quarantäne mehr antreten müssen, sondern bei gleichzeitiger Selbstüberwachung, sprich Testung im Falle von Symptomen, weiterhin ihrer Arbeitstätigkeit nachgehen können. Sie müssen dafür bei Kontakt mit anderen Menschen zehn Tage lang eine FFP2-Maske tragen.

Um der anstehenden Impfpflicht für Über-50-Jährige nachkommen zu können, arbeite man derzeit an einer Aufstockung der Impfmöglichkeiten. Ziel sei es, allen eine Impfmöglichkeit innerhalb Ende Jänner zu gewährleisten. Landesrat Widmann informierte zudem über die staatlich vorgesehenen Sanktionen: Über eine Kreuzkontrolle des Gesundheitsministeriums und der Agentur für Einnahmen erhalten die Betroffenen, die ab 1. Februar als ungeimpft aufscheinen, einen Strafbescheid über 100 Euro sowie eine Aufforderung, der Impfpflicht nachzukommen. 600 bis 1500 Euro beträgt die Sanktion für jene Über-50-Jährigen, die ab 15. Februar ohne Super Green Pass (geimpft oder genesen) am Arbeitsplatz angetroffen werden.

Quelle: lpa/red

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