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Ab 1. Mai ist in fast allen Lebensbereichen keine grüne Bescheinigung mehr vorzuweisen. Die Pflicht bleibt aufrecht in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der sozialen Pflege und Sozialfürsorge sowie in vergleichbaren Einrichtungen.
Auch die Maskenpflicht wird auf wesentlich weniger Bereiche eingeschränkt. Weiterhin sind in einigen Bereichen FFP2-Masken verpflichtend: Sie müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso getragen werden wie in Innenräumen bei öffentlichen Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungslokalen, Lokalen mit Livemusik und ähnlichen Lokalen und in Innenräumen bei sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen. Gleichzeitig wird empfohlen, in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen einen Schutz der Atemwege zu tragen.
Ein Schutz der Atemwege (FFP2 oder chirurgische Maske) ist auch in den Einrichtungen des Gesundheitswesens, der sozialen Pflege und Sozialfürsorge vorgeschrieben – sowohl für Beschäftigte, Benutzer und Besucher. Dieser Schutz der Atemwege ist auch in Schulen Pflicht. Letztere Regelung wurde bereits durch ein staatliches Gesetzesdekret bis Ende des Schuljahres vorgesehen.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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