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Veröffentlicht
am 06.12.2021
Quelle
LPA/red

Bestandene Sprachprüfung

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am 06.12.2021
Quelle
LPA/red
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Nicht-EU-Bürger*innen müssen, um das Familien- und Kindergeld des Landes zu beziehen, Italienisch- oder Deutschkenntnisse nachweisen. 12 von ihnen haben die Prüfung bestanden. Teilweise zeigten sie eine Sprachkompetenz, die deutlich über dem gefragten Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen lag.

Ab Herbst 2022 müssen laut dem Beschluss der Landesregierung vom 30. Dezember 2019, Nr. 1182, alle Menschen aus Nicht-EU-Ländern beweisen können, auf mindestens A2 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen Italienisch oder Deutsch sprechen können, wenn sie um die Zusatzleistungen des Landes ansuchen. Wer die notwendigen Sprachkenntnisse nicht besitzt, darf die Leistungen trotzdem beziehen, muss sich aber zu einem Sprachkurs anmelden. Diese können von Nicht-EU-Bürgern bis zur A2-Stufe kostenlos besucht werden.

Quelle: LPA/red

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