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Mit der elektronischen Gesundheitsakte kann man persönliche medizinische Dokumente rund um die Uhr abrufen. Schon seit Mitte 2020 werden die elektronischen Gesundheitsakten automatisch mit persönlichen klinischen Daten und Dokumenten gespeist, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst digital generiert werden.
Mit der Wahl oder den Wechsel des Arztes für Allgemeinmedizin oder den Kinderarzt freier Wahl ist nun die nächste Möglichkeit innerhalb dieses Online-Dienstes dazu gekommen.
Zugriff über „myCivis“
Der Zugriff auf die eigene EGA steht allen Personen offen, die im Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind und die Arztwahl getroffen haben. Er erfolgt über das Portal „myCivis“ entweder mittels SPID, mittels Elektronischem Personalausweis (CIE) oder mittels der in der Gemeinde aktivierten Bürgerkarte (Gesundheitskarte).
Minderjährige und Personen unter Schutz können nicht selbstständig auf ihre EGA zugreifen. Jedoch können deren Eltern oder jene Personen, die das elterliche Sorgerecht oder die gesetzliche Vertretung ausüben, nach der Abgabe einer Eigenerklärung auf dem online-Dienst „Vertretung“ mittels ihrer EGA auf die EGA des Minderjährigen oder der Person unter Schutz zugreifen.
Detaillierte Informationen zur Elektronischen Gesundheitsakte sind im Dokument „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“ ersichtlich, das auf dem Portal „myCivis“ auf der entsprechenden Internet-Seite des Online-Dienstes „EGA“ veröffentlich wurde und fortlaufend aktualisiert wird. Dort ist auch das „Informationsblatt FSE“ zur Privacy abrufbar.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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